Mini-Serie 1 Jahr Covid (2): Lockdown & Löckchendäunchen

Vor gut einem Jahr kam ein Kauferinger als erster deutscher Patient mit Covid-19-Diagnose ins Krankenhaus. Die Impfungen laufen, der Lockdown wird wegen der Mutationen sicherlich verlängert. Wie geht es weiter? Die Fortsetzung meiner Mini-Serie. Diesmal im Blick: Friseure, Einzelhandel und die Corona-Warn-App.

Frisur als äußeres Zeichen der Menschenwürde

Nicht nur Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger wird ungeduldig, was die Haarschnitte der Bayern angeht. Der Lockdown ist vorerst unvermeidlich, trifft jedoch die Salonbesitzer:innen hart; ihre Konten sind wie kahlgeschoren. Aber reden wir auch über ihre Kunden (w/m/d)! Es wäre nämlich arrogant und ignorant, sich pauschal über deren Eitelkeit lustig zu machen, nur weil man selbst zum (fraglos größeren) Teil der Menschheit gehört, der mit Zottelmähnen gut leben kann oder – wie ich – eh kaum noch Haare auf dem Kopf hat.

Denken wir einfach an die Altenheime aus Folge 1. Ein gepflegtes Äußeres ist vielleicht nicht allen, aber vielen Bewohner:innen sehr wichtig. Sie schämen sich, wenn sie schlunzig aussehen. Das sitzt so tief drin, dass es sich auch nicht erledigt hat, wenn die Demenz sich in ihrem Kopf breitmacht. Deshalb hoffe ich, dass der Name der Friseurin, die meiner Mutter seit sechs Jahren die Haare macht, bald wieder auf der monatlichen Nebenkostenabrechnung steht, denn die alte Dame ist längst zum zweiten Mal geimpft. Es mag pathetisch klingen, aber eine ordentliche Frisur hat etwas mit menschlicher Würde zu tun, und zwar gerade dann, wenn man in einer geistigen Verfassung ist, in der man nicht mehr begreift, warum plötzlich so vieles verboten ist. Es kann nicht sein, dass – außer Angehörigen von Friseur:innen – ausgerechnet Fußballprofis einen Haarschnitt bekommen, die sich bereit erklären, die Geldstrafe zu zahlen, falls ihr Barbier erwischt wird. (Es kann auch nicht sein, dass Hundertschaften querverschwurbelter Maskenfreiheits-Kämpfer alle nackte Nase lang zur Sperrstunde unter Polizeischutz ihre bornierte Blödheit demonstrieren, während wir Vernünftigen uns zähneknirschend den Geboten der Stunde beugen.)

Damit sind wir noch mal beim Thema „Privilegien“: Privilegiert ist nicht, wer geimpft ist, sondern wer es sich leisten kann, Regeln zu ignorieren. Oder: wer einen willkürlich als systemrelevant eingestuften Beruf oder Betrieb hat. Ein SB-Warenhaus wie der V-Markt in Landsberg verkauft – parallel zu seinen Lebensmitteln – ganz legal Spielwaren, Textilien, Elektrokleingeräte und Heimwerkerbedarf, während beispielsweise die Fachhändler Rietig (Spielkiste Kaufering), Kemeter, Randolf und Illhardt (Expert Megastore) oder Sailer keine Endkunden auf die Verkaufsflächen lassen dürfen. Der Hersteller meines Autos darf mich zur Inspektion antanzen lassen, die nach Corona-bedingten 3000 Kilometern Jahresfahrleistung lediglich nötig ist, um pünktlich den Stempel ins Wartungsheft zu bekommen; auf drei Monate mehr oder weniger käme es da nicht an. Lockdown? Löckchendäunchen. Der Witz ist: Ich darf mich im Showroom aufhalten; jemand, der ein neues Auto braucht, hingegen nicht. Während mein Auto in der Werkstatt ist, bekomme ich einen Vorführwagen geliehen; wer diesen gerne kaufen würde, dürfte damit keine Probefahrt machen.

Lockdown? Löckchendäunchen.

Ich könnte mir nicht einmal ein neues Fahrrad kaufen, wenn das alte so ramponiert wäre, dass sich eine (nach wie vor erlaubte) Reparatur nicht lohnt. Wie das Auto gilt ein Radl halt nicht als „täglicher Bedarf“, denn man kauft nicht täglich eines. Ob man eines Fahrrads täglich bedarf, um zur Arbeit zu kommen, interessiert im Ministerium keinen. Zum Trost dürfte ich mir jederzeit beim Augenoptiker ein neues Nasenfahrrad aussuchen. Als triftiger Grund für den Kauf einer neuen Brille gilt schon, dass mir lediglich das alte Gestell nicht mehr gefällt, während die Gläser noch okay wären.

Diesen Wirrwarr als ernsthaftes Bemühen um Kontaktminimierung auszugeben, erfordert entweder Chuzpe oder ein spezielles Verhältnis zur Logik, wie man es außerhalb bayerischer Behörden selten antrifft. So herrscht im Freistaat eine groteske Mischung aus Regeln, die echt zu weit gehen, und solchen, die längst nicht weit genug gehen  – gerade wenn man es daran misst, was sich Supermärkte noch so alles erlauben dürfen. Bei manchen Discountern sind die Gänge derart mit Aktionsware, Trolleys, Paletten und Eistruhen zugestellt, dass man auf seinem Slalom zur Kasse kaum Distanz zu anderen Kunden halten kann. Raus mit dem Zeug! Schafft Platz in der Kassenzone! Öffnet Kasse 1 und 4, sperrt Kasse 2 und 3, sonst hebt die seitliche Nähe den Effekt des Abstandhaltens in der Schlange wieder auf! Sonderangebote, die nur künstlich die Kundenfrequenz erhöhen, gehören bis auf weiteres verboten! Bedarfsdeckung ja, Bedürfnisweckung nein. Nicht jetzt.

Auch bei der Höchstzahl der Kunden, die sich gleichzeitig auf der Verkaufsfläche aufhalten dürfen, ist mehr Realitätsbezug fällig: Wer den Alnatura in Landsberg kennt, kann sich ausmalen, wie es da zuginge, falls wirklich mal die erlaubten 55 Kunden diesen Biomarkt bevölkern sollten. Wenn sich, wie zu erwarten, die erheblich virulentere Corona-Mutante hier weiter ausbreitet, würde ich erst mal unseren ganzen Vorratskeller leeressen, bevor mich zehn Pferde in derartige Menschenansammlungen hineinbekämen. Kleiner Tipp an unsere Ministerialen: Nehmt nicht die Bruttogrundfläche des Ladens zum Maßstab, sondern die freie Nettofläche, die den Kund:innen und Mitarbeiter:innen zwischen den Regalen als Bewegungsraum bleibt. Wer nicht gleich versteht, was ich meine, versuche sich an eine Schlecker-Filiale zu erinnern, und vergleiche das mit einem dm.

Vollgestopfte Supermärkte

Während also beim „täglichen“ Bedarf beide Augen zugedrückt werden, ist das Grundrecht der Wirte, Musiker, Kinobetreiber oder eben der besagten Friseure auf freie Berufsausübung komplett ausgesetzt. Dies ist angesichts unzureichender finanzieller Entschädigungen ein unverhältnismäßiger Eingriff, wenn es Alternativen gibt, die den wirtschaftlichen Schaden ohne faule Kompromisse minimieren. Und da sehe ich welche. Sofern wir akzeptieren, dass für Geimpfte keine gleich strikten Kontaktbeschränkungen verfassungsgemäß sein können wie für Ungeimpfte, gibt es doch auch keine Rechtfertigung dafür, Geimpften zu verbieten, ins Kino oder Restaurant zu gehen, sich wieder die Haare schneiden zu lassen oder eine Fußpflege in Anspruch zu nehmen. Es ist dann nur eine Frage der Umsetzung. Bleiben wir bei den Friseur:innen: Dass solche Dienstleistungen am Menschen derzeit nur im Untergrund stattfinden, schließt jegliche Kontaktverfolgung aus. Das ist fatal, durchaus im engeren Wortsinn. Untragbar ist auch, dass Gesetzestreue im Nachteil sind gegenüber Schwarzarbeitern, die ihre Kunden heimlich zu Hause besuchen: Derzeit gilt die absurde Rechtslage, dass jeder Haushalt jederzeit Besuch von einer anderen Person haben darf und der Klempner oder Elektriker sogar seinen Lehrling mitbringen darf, einer Friseurin das Betreten derselben Wohnung aber nicht einmal mit FFP3-Maske gestattet ist – es sei denn, sie kommt (offiziell) nicht, um zu arbeiten, sondern privat zum Kaffeetrinken.

Was wäre denn, wenn zwar die Salons nicht einfach für jedermann aufsperren dürften wie in Österreich – da kommen zuviele ungeimpfte, ungetestete Kund:innen einander nahe –, aber Hausbesuche unter Auflagen erlaubt würden? Mein Vorschlag: Die Friseur:innen müssen alle ein, zwei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen, sie und die Kundinnen tragen FFP2-Masken (beides gilt in Österreich bei körpernahen Dienstleistungen) und haben beide eine runderneuerte Corona-Warnapp aktiviert (siehe unten). In den Salons (und in Altenheimen) bekämen ausschließlich Geimpfte einen Termin. Diese Regel ließe sich auch für Fußpfleger:innen und Kosmetiker:innen anwenden. Es gibt ja Artzpraxen, die Schnelltests anbieten; mit ihnen könnten die Innungen Rahmenverträge aushandeln. Obendrauf käme ein engmaschiges Monitoring durch die Gesundheitsämter: Die Ärzte müssten alle diese Testergebnisse, auch die negativen, berufsbezogen täglich melden. Und zwar bitte nicht per Fax, sondern per Private Cloud.

Die Corona-Warnapp vom Kopf auf die Füße stellen

Keiner sagt es so deutlich, aber die Warnapp ist in ihrer jetzigen Form ein übler Witz. Sie hätte das Potential, wirklich zu warnen und bei der Kontaktverfolgung zu helfen, aber unser – mit Verlaub – komplett hirnrissiger, zum Exzess getriebener Datenschutzwahn hindert uns daran, mit der App die Ausbreitung der Seuche zu bremsen.

Nein, ich bin nicht plemplem. Ich bin sogar ein sehr großer Befürworter des Schutzes persönlicher Daten vor Missbrauch. Nur rangiert bei mir die körperliche Unversehrtheit als Rechtsgut eben noch höher als die 100-Komma-Periode-Null-prozentige informationelle Selbstbestimmung.

Wozu der missionarische Datenschutzeifer bei der Corona-Warnapp geführt hat, ist nämlich eine Informatik-Missgeburt, mit der so etwas möglich ist: Ich setze mich in eine S-Bahn, in der sich zehn andere Fahrgäste befinden. Alle haben ihre App aktiviert. Zwei von ihnen haben gestern erfahren, dass ihr Test positiv war. Sie sollten eigentlich in häuslicher Quarantäne sein, fahren aber S-Bahn. Einer von beiden hat seinen Test mit der App erfasst und den positiven Befund fürs System sichtbar gemacht, der andere hat das lieber bleiben lassen. Warnt mich meine App jetzt wenigstens vor dem Einen? Sagt sie: „Du, in Deinem Wagen sitzt ein Spreader“? Nein, sie schlägt nicht Alarm. Denn wenn das passierte, während nur ein einziger anderer Fahrgast da säße, wüsste ich ja, dass er infiziert ist. Oder es würden im Beispiel der zehn Mitreisenden neun Telefone gleichzeitig Alarm schlagen; dann wäre der eine bloßgestellt, bei dem es nicht trötet. Ergo wäre die ärztliche Schweigepflicht umschifft, und das geht natürlich gar nicht. Scheißegal, ob ich mir den Tod hole, wenn genug von seinen Aerosolen den Weg an meiner Maske vorbei schafft. Schnurzpiepe, dass ich keine Ahnung habe, wer dieser Passagier überhaupt ist, und das Datum „covid-krank“ daher gar nicht personenbeziehen kann.

Risikobegegnung? Wie denn? Wo denn? Was denn?

Fakt ist: Da die Politik hier den Datenschutz über alles stellte, können wir im Fall solch einer „Risikobegegnung“ eben nicht schnell davonlaufen. Wir sitzen womöglich im Zug eine Stunde in der Nähe einer solchen Person, statt vorsichtshalber auszusteigen. Wenn die App uns dann morgen früh informiert, wir hätten gestern eine Risikobegegnung gehabt, sagt sie uns nicht, wann und wo. Sie verrät das auch nicht dem Gesundheitsamt. Sie teilt uns bestenfalls den Besitz der Arschkarte mit, was bedeutet, dass wir unsererseits nun jeglichen Kontakt meiden und uns bald testen lassen sollten.

Welchen Sinn soll also bitte solch eine App erfüllen? Sie warnt uns in der jetzigen, kastrierten Form vor zwei Dingen: 1. dass Infizierte, die eigentlich hätten zu Hause bleiben sollen, dies nicht getan haben, aber aus schlechtem Gewissen wenigstens der App anvertraut haben, dass sie verantwortungsloserweise unter Menschen gegangen sind; 2. dass irgendwer, dem wir in den vergangenen 14 Tagen irgendwo  für mindestens eine Viertelstunde (was bei der britischen Mutante viel zu lang wäre) ziemlich nahe waren, bereits infektiös gewesen sein könnte und leider erst vor zwei oder drei Tagen zum Test ging. Diese späte und höchst diffuse Information führt maximal zu Verunsicherung, hilft aber keinen Zentimeter weit bei der Kontaktverfolgung, die ja anerkanntermaßen der Schlüssel zur effektiven Eindämmung der Seuche ist und so rasch wie möglich erfolgen muss. Was fange ich an mit der Mitteilung „mittleres Risiko“, mit der mich das RKI und das Gesundheitsamt allein lassen? Verbindliche Konsequenzen folgen daraus ja nicht.

Ist klar, worauf ich hinaus will? Also: Datenschutz für die Gesunden muss sein. Niemand will Bewegungsprofile. Die legt die App nicht an, soll sie künftig nicht anlegen, das braucht es auch nicht. Wenn aber jemand positiv getestet ist, wird er zum potentiellen Überträger, also zu einer latenten Gefahr für die Allgemeinheit. Einschränkungen seiner Freiheitsrechte muss er daher im Interesse des Gemeinwohls hinnehmen. Das heißt: Die Information, wann er in der fraglichen Zeit wo war und wo er sich aufhält, bis er wieder negativ getestet wird, ist nicht mehr seine Privatsache, sondern muss den Behörden so konkret wie möglich offengelegt werden. Wann hat die Person in welchem Supermarkt eingekauft? Wann saß sie in welchem Bus?

Mit Big Data Graubereich anonym ausleuchten

Die App kann dabei ein Baustein sein. Idealerweise würde sie per GPS ein Bewegungsprofil der jeweils letzten 14 Tage lokal auf dem Handy speichern, biometrisch geschützt wie bei der Banking-App. Diese im Vergleich zur bloßen Bluetooth-Näherungsortung, die jetzt das Einzige ist, wesentlich reichhaltigeren Daten dürfte das Gesundheitsamt bei Positiven auslesen – was ja keineswegs heißt, dass es den Namen der Person an Dritte weitergeben müsste. Ein Token, eine Pseudonymisierung, reicht völlig. Es wäre eine Zwei-Stufen-Lösung: Die App in der jetzigen Form weiß wie gesagt nicht mehr und nicht weniger, als welche Handys sich in den vorigen zwei Wochen 15 Minuten lang nahe waren. Im Ernstfall kann man über Stufe zwei aber mit Big-Data-Ansätzen in die Analyse einsteigen, indem man den Kontaktpersonen des Überträgers nicht nur mitteilt, dass man so jemandem begegnet ist, sondern eben auch, wann und wo das war. Das wäre ungemein hilfreich, um den Graubereich auszuleuchten: Wie viele Übertragungen finden tatsächlich im Öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen statt?

Bei privaten Begegnungen mag das ein wenig diffiziler sein, aber auch hier gilt es Rechtsgüter abzuwägen. Nehmen wir an, es kommt heraus, dass unsere Risiko-Kontaktperson ein guter Bekannter gewesen sein muss. Im Normalfall wird der uns sowieso erzählen, dass er positiv getestet wurde, und uns warnen. Wenn er aber vergessen hat, wen er in der fraglichen Zeit alles getroffen hat, hilft ihm die App, die Gedächtnislücken zu schließen. (Dass die App bereits ein Kontakttagebuch enthält, das man aber händisch ausfüllen muss, habe viele Nutzer noch gar nicht mitbekommen, und so ein Tagebuch wird auch nicht unbedingt diszipliniert geführt.) Das einzige legitime Interesse, das hier von der Lockerung des Datenschutzes tangiert sein könnte, ist das Recht, sich nicht selbst zu belasten – etwa in dem Fall, dass man eben doch mal zu zweit und nicht allein einen anderen Haushalt besucht hat. Hier könnte man aber im Interesse der Aufklärung der Infektionsketten eine Klausel einbauen, dass diese Daten weder für ein Bußgeldverfahren verwendet noch der Polizei übermittelt werden dürfen. Nur die beteiligten Personen und das Gesundheitsamt wüssten Bescheid.

Keine Rücksicht auf Quarantänebrecher

Der zweite Punkt, bei dem die App als Anti-Covid-Waffe geschärft gehört, ist die Echtzeit-Warnung vor Quarantänebrechern. Diese findet, wie gesagt, aus Datenschutzgründen nicht statt, obwohl das technisch leicht möglich wäre. Voraussetzung wäre, dass Testergebnisse automatisch an die App gesendet werden und automatisch deren Statusanzeige aktualisieren. Wer positiv ist, bei dem ist sie dann zwingend rot. Begibt sich die Person brav in Quarantäne, bleibt auch ihr Datenschutz gegenüber Dritten gewahrt (das Gesundheitsamt hat die Daten ja eh). Geht sie aber unter die Leute, durchbricht sie diesen Schutz selbst. Sie fällt sofort auf, wenn sie sich anderen App-Nutzern nähert. Das ist nur recht und billig: Die verzögerte Warnung, die wir jetzt haben, ist gesundheitspolitisch kontraproduktiv. Das Signal „Vorsicht, Covid!“ muss in Echtzeit kommen. Klar, vollständigen Schutz bekommen wir so nicht hin, denn rein hypothetisch könnte selbst ein Mensch des 21. Jahrhunderts sein Handy absichtlich zu Hause liegen lassen. Aber schon der Gedanke, nur noch ohne Handy unterwegs sein zu können, könnte disziplinierende Wirkung entfalten. Und wenn wir so auch nur die Hälfte der potentiellen Spreader hinreichend einschüchtern könnten, so dass diese Ichlinge mit ihrem verdammten Popo gefälligst daheim bleiben, wäre das ein großer Fortschritt, oder?

Ach ja, noch ein Wort zu unserer irrationalen Datenschutz-Besessenheit und der verbreiteten Unfähigkeit, zwischen berechtigten und unberechtigten Interessen zu unterscheiden. Deutschlands erster offizieller Covid-19-Patient, der berühmte Webasto-Angestellte, wohnt in meinem Ort, in Kaufering. Damals, vor einem Jahr, erfuhren wir nur, er habe in infektiösem Zustand das Wochenende hier mit seiner Familie verbracht, ohne dass jemand außer ihm Symptome entwickelt hätte. Längst wissen wir, dass seine Frau oder seine Kinder durchaus die Erreger weiterverbreitet haben könnten. Wenn man aber nicht weiß, um wen es sich handelt – ich weiß doch bei 10.000 Einwohnern nicht bei jedem, den ich vom Sehen kenne, wo er arbeitet – kann man sich nicht gezielt in Acht nehmen. Man muss sich drauf verlassen, dass die Betroffenen verantwortungsbewusst sind und sich von anderen Menschen fernhalten. Den Namen konnte man natürlich allein schon deshalb nicht nennen, weil sonst Bildzeitung, RTL & Co. das Haus belagert hätten. Diese Kollegen, die krampfhaft jeder Meldung ein (gerne unverpixeltes) Gesicht geben wollen, sind bekanntlich eine Landplage. Wenn man aber wenigstens gewusst hätte, in welcher Straße oder wenigstens in welchem Ortsteil die Person wohnte, wäre das persönliche Risiko für uns hier besser abschätzbar gewesen. Nun gut, wir hatten Glück, dass die Familie nicht leichtsinnig war.

Wer jetzt meint, man dürfe die Betroffenen nicht „stigmatisieren“ und müsse es deshalb mit dem Datenschutz lieber 285-prozentig übertreiben, ist auf dem Holzweg. Niemand kann ja ernsthaft diesen Menschen vorwerfen, dass es sie erwischt hat. Es kann jeden von uns erwischen, wenn wir mal kurz nicht aufpassen. Aber das Recht auf eine unangetastete Privatsphäre kann nicht höher stehen als das Recht, sich bestmöglich vor einer Seuche zu schützen, die einen töten könnte.

Sie sind der oder die 1957. Leser/in dieses Beitrags.

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