Presserat: „Bild“-Pranger schwerer Verstoß gegen Ziffer 1

Drei Tage lang konferierte der Deutsche Presserat vorige Woche mal wieder über Beschwerden, 15 Rügen kamen am Ende dabei heraus, 40 Prozent – also 6 Stück – betrafen „Bild“ (online bzw. Print). Ein der erfolgreichen Beschwerden hatte übrigens ich eingereicht (vermutlich nicht als einziger Beschwerdeführer). Es ging um einen Beitrag von Hans-Jörg Vehlewald mit der Überschrift „Hammerurteil zur TV-Gebühren-Erhöhung: Von diesem Richter werden wir zur Kasse GEZwungen“, in dem der Vorsitzende des 1. Senats des BVerfG, Prof. Stephan Harbarth, an den Pranger gestellt wurde.

Hier meine Beschwerde:

„Die Überschriften – vor allem „Von diesem Richter werden wir zur Kasse GEZwungen“ – verstoßen gegen Ziffer 1, da sie weder Achtung vor der Wahrheit zeigen noch eine wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit bezwecken und die Menschenwürde von Prof. Harbarth missachten. Alle BVerfGE werden vom gesamten Senat (hier: dem Ersten) getroffen. Damit ist jede Aussage, die diese Entscheidung auf die Person des Senatsvorsitzenden reduziert, unwahr. Es handelt sich erkennbar nicht um ein Versehen. Verfassungsrechtliche Unkenntnis wäre aufgrund der Sorgfaltspflicht ohnehin kein Rechtfertigungsgrund. Im Gegenteil dient die Darstellung dem Zweck, Prof. Harbarth persönlich an den Pranger zu stellen. Zu rügen ist auch das Wortspiel „GEZwungen“, das den insbesondere bei der Bild-Zielgruppe populären Irrtum bestärkt, es gäbe noch eine GEZ, zumal das Kürzel als Codewort derer bekannt ist, die den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk ungeachtet seiner in früheren BVerfGE manifestierten Bestands- und Entwicklungsgarantie abschaffen möchten. Mit wahrhaftigem Journalismus sind solche Manipulationen unvereinbar, zumal die Redaktion nicht einmal den Versuch unternimmt, eine Trennung von Nachricht und Kommentar vorzugaukeln. Sie inszeniert einen Skandal, wo keiner ist. Durch die Illustration der zur Empörung anstachelnden, wahrheitswidrigen Headline mit dem Porträt von Herrn Prof. Harbarth nimmt die Redaktion bewusst die Gefahr in Kauf, militante Gegner des Rechtsstaats oder auch der ARD und des ZDF zu Gewalttaten gegen den Verfassungsrichter zu ermuntern. Was das Gewaltpotential in den Kreisen angeht, die hier publizistisch angesprochen werden, ist exemplarisch auf den Fall Lübcke hinzuweisen. Inhaltlich falsch ist auch die Headline „Prunkpalast, üppige Gehälter und Pensionen: Dafür geben ARD und ZDF unsere Milliarden aus!“. Es sind nicht „unsere“ Milliarden, da der Rundfunkbeitrag den Anstalten zusteht – höchstrichterlich bestätigt.“

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