DJV-Verbandstag 2009 geschrödert

Der allseits für seine investigativen Recherchen aus dem Umfeld der berlinischen und mehr oder weniger brandenburgischen Journalistenverbände sowie für seine Bescheidenheit geschätzte Kollege Burkhard „Burks“ Schröder ließ sich gestern über das jüngste Urteil in der murmeltierhaft sich fortsetzenden Rechtsstreitskaskade zwischen dem DJV-Bundesverband und dem von Berlin-Wilmersdorf aus verwalteten DJV-„Landesverband Brandenburg“ aus:

„Niemand wird darüber adäquat berichten, ausser burks.de – ganz im Gegenteil: Diejenigen, die schon ihres Berufs wegen berichten sollten, werden das Urteil schamhaft verschweigen.“

Von der Seite „DJV-Verbandstag 2009 geschreddert“

Nun, in dieser Wortpresse war die seltsame Angelegenheit schon im Oktober vorigen Jahres ein Thema. Wer mag, kann hier nachlesen, wie absurd die Klage war. Im übrigen überschätzt Burx die Attraktivität des Themas. Wer darüber außerhalb von Journalistenzirkeln berichten wollte, würde seine Leser vermutlich immens langweilen, denn im Mittelpunkt der Kontroverse stehen juristische Spitzfindigkeiten, die mit „ermüdend“ noch freundlich charakterisiert sind, aber sicherlich ergiebig genug wären für eine Summa-cum-laude-Promotion in Jurisprudenz. Wer sind also diejenigen, die „schamhaft“ zu der bemerkenswerten Rechtsauffassung schweigen, die Wiederwahl des DJV-Bundesvorstands 2009 sei ungültig gewesen? Wer hat sich zu schämen für das Zwischenergebnis dieser Justizposse?

Nur der Richtigkeit halber: Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen, noch ist der Instanzenweg nicht ausgeschöpft. Selbst wenn der nie um eine Klage-Idee gegen den DJV verlegene LV „Brandenburg“ schon ein rechtskräftiges Urteil erreicht hätte, würde das praktisch nicht viel ändern, jedenfalls nicht an der Zusammensetzung des Bundesvorstands, denn die Wiedergewählten wären dann eben kommissarisch weiter im Amt, bis eines fernen Tages eine Neuwahl nicht mehr angefochten würde. Um sie loszuwerden, müsste sich der Kläger theoretisch weiter in die Vergangenheit vorarbeiten, bis er an den Punkt nach der deutschen Vereinigung käme, an dem der neu gegründete Landesverband, dessen märkisches Einzugsgebiet damals noch weitgehend seinem geographischen Namen entsprach, in den Bundesverband aufgenommen wurde. Auch diese damals von niemandem in Frage gestellte einstimmige Entscheidung wäre nach der Logik des neuen Urteils ungültig, denn schon damals wäre der Verbandstag nicht legitimiert gewesen: Die Satzungsänderungen, auf die sich die krude Argumentation stützt, gehen bis Mitte der Achtzigerjahre zurück.

Man müsste schon winkeladvokatische Qualitäten haben, wollte man hier Verjährungsfristen und Gewohnheitsrechte formaljuristisch ins Spiel bringen und 2009 angreifen, in Wahrheit Älteres meinen und jeweils das für sich selbst Günstigste herauspicken. Wenn die Verbandstage des DJV schon vor 20 Jahren nicht zu Beschlüssen und Wahlen legitimiert waren, wie kann dann Brandenburg behaupten, rechtskräftig aufgenommen worden zu sein? Der Kreis ist kein Quadrat und wird auch durch noch so viele Prozesse keines mehr werden.

Das Verrückteste an diesem Juristen-Spektakel ist aber, dass es sich bei der Klage allem Anschein nach um eine Retourkutsche handelt, denn vor dieser Eskalation wurden im DJV wiederholt Zweifel an der Legitimität des Brandenburger Vorstandes laut, der Transparenz fordert, selbst aber nicht gerade mit gutem Beispiel vorangeht. Auf der Website des DJV Brandenburg wird dessen Vorsitzender nun zitiert:

„Es muß Schluß sein mit der Entmündigung durch eine selbstherrliche, luxuriös bezahlte Funktionärskaste und linksradikale Eiferer, die den DJV unterwandert und politisch mißbraucht haben.“

Dazu muss man wissen: Eine selbstherrliche Attitüde ist dem Mann selber kaum abzusprechen, wenn man einen seiner Auftritte live erleben durfte. Eine gewisse Neigung zum (eher nicht linksradikalen) Eiferertum kann man in diversen Anträgen seines Vereins an mehrere DJV-Verbandstage ohne große Mühe entdecken.

Wie der Registergerichtsakte seines Vereins zu entnehmen ist, entbehrt auch die polemische Einlassung, es gehe in dem Urteil darum, ob „journalistische Mitglieder oder eine Gruppe von Funktionären“ im DJV das Sagen hätten, nicht einer besonderen Komik. Sofern das in der Akte im Registergericht Potsdam abgelegte Protokoll der Hauptversammlung des „Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Brandenburg – Deutscher Journalisten-Club e.V.“ auf dem Fahrgastschiff „MS Sonnenschein“ am 3. Oktober 2007 authentisch und korrekt ist, so hat nämlich gerade dieser Verein keinen Anlass, im Auge der anderen einen Dorn zu suchen. Laut der auf dem Ausflugsboot verabschiedeten Satzung (deren Rechtsgültigkeit ich nicht zweifelsfrei beurteilen kann) wird der Vorstand nicht mehr von den Mitgliedern (Journalisten) gewählt, sondern von einem Aufsichtsrat berufen, dessen Angehörige (Funktionäre!) selbst keine Mitglieder des Vereins (mithin auch keine Journalisten!) sein müssen. Nicht einmal die Vorstände müssen Mitglieder des Vereins sein. Die Wahl der Delegierten, die den Verein auf dem DJV-Bundesverbandstag vertreten, lief so ab, dass der Vorsitzende einige Personen vorschlug und die natürlich mündigen Anwesenden diesen Vorschlag einstimmig ohne Aussprache abnickten. („Das Wort wird nicht gewünscht.“)

Ob die laut Satzung zulässige Bezahlung dieser Funktionärskaste (Vorstand und Aufsichtsrat), so denn von ihr Gebrauch gemacht wird, luxuriös ist, lässt sich den Akten nicht entnehmen. Die Satzung schließt dies jedoch nicht eindeutig aus.

Gewählt bzw. berufen ist der Vorstand – also der Kläger in dem hier zur Debatte stehenden Verfahren – auf zunächst vier Jahre, also bis Herbst 2011. Doch wenn es dem Aufsichtsrat zu lästig sein sollte, dann aktiv zu werden, gäbe die Satzung durchaus eine längere Amtszeit her. Bei böswilliger Auslegung könnte man mit begrenzter Phantasie ein Amt auf Lebenszeit hineininterpretieren.

Da kann man sich dann doch mal fragen dürfen, worüber sich diese Herrschaften eigentlich so aufregen, wenn sie den Bundesverband attackieren.

Und warum Kollege Burks dies nicht mal in seiner unnachahmlichen Art skandalisiert.

Sie sind der oder die 4747. Leser/in dieses Beitrags.

Eine Antwort auf „DJV-Verbandstag 2009 geschrödert“

  1. Aus gegebenem Anlass sei darauf hingewiesen, dass Beleidigungen generell die Chance auf Veröffentlichung minimieren. Wenn hinzu kommt, dass sie sich entweder gegen den Hausherrn richten oder diesen mit der Haftung allein lassen, weil der absendende Feigling sich hinter einer liebreizenden Anonymaus versteckt, ist der Ofen natürlich ganz aus. Da kann sich ein Klaus gerne Rolf nennen oder auf ein Hetzpamphlet berufen, das traditionell auf exterritorialen Websites mit erfundenen Admins steht und das er eigentlich damit bewerben will. Also, lieber „Klaus Müller“ oder „Peter Maier“ (or WhoTF else Du momentan zu sein beliebst), Du wirst ja auch nicht ernsthaft erwartet haben, dass jemand wie Du hier mit seinem Kommentarspam freigeschaltet wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert