1 Gigabyte für 62 Cent – und die Leute jammern

GEMA nachrechnen!

Als wir Anfang der Achtziger Tonbandkassetten im Zehnerpack kauften, BASF CrO2 Maxima C90 oder TDK-SA 90, wusste niemand, wieviel vom Kaufpreis an die GEMA ging. Es interessierte auch niemanden. Hauptsache, die Kassetten waren nicht so teuer. Damals kostete eine Kassette 6,50 Mark, ein 10er-Pack 59,50 Mark.

Ich gestehe, dass ich 1985 nicht einmal mitbekommen habe, dass eine Leerkassettenabgabe eingeführt wurde. Bis dahin war nämlich nur für den Kassettenrekorder selbst eine Abgabe fällig gewesen, nicht aber für die Tonträger. Angesichts der zunehmenden Marktsättigung mit Rekordern führte der Gesetzgeber die Kassettenabgabe ein. Sonst wäre die paradoxe Situation eingetreten, dass  ausgerechnet zu dem Zeitpunkt, als jeder Haushalt mindestens einen Rekorder hatte und somit mehr denn je aufgenommen wurde, die Tantiemen massiv eingebrochen wären.

Peu à peu sank der Preis fürs 10er-Paket auf 55, 52, später 49 Mark. Die Preise verfielen, obwohl jetzt 12 Pfennig Urheberabgabe pro Stunde Spielzeit enthalten waren, also 18 Pfennig je 90-Minuten-Kassette. Pro 3-Minuten-Popsong war das gut ein halber Pfennig.

Heute regen sich die Leute auf, weil GEMA & Co. für USB-Sticks mit mehr als vier Gigabyte 1,56 Euro haben wollen. Dieser Betrag gilt auch für die heute marktüblichen 32-Gigabyte-Sticks. Bis 4 GB sind es nur 91 Cent.

Bei 4 Megabyte für einen MP3-Song fassen diese Sticks so viele Songs:

Stick-Größe Songs à 4 MB Cent (!) pro Song
4 GB 1024 0,09
8 GB 2048 0,08
16 GB 4096 0,04
32 GB 8192 0,02

Insofern ist die Abgabe aufs Lied umgelegt selbst dann nicht höher (sondern niedriger) als vor 27 Jahren, wenn nur sieben Prozent des Volumens eines durchschnittlichen 32-GB-Sticks mit urheberrechtlich geschütztem Material belegt werden.

Für die 0,3 Cent, die wir damals für jedes aufgenommene Lied ausgeben mussten, können wir heute zwischen ca. 3 und 15 Lieder legal speichern. Bei reiner Audio-Nutzung hat die Digitalisierung das, was Komponisten und Texter fürs Kopieren aus der Leermedienabgabe herausholen können, also rein rechnerisch um 71 bis 94 Prozent vermindert. 

Und was kosten diese Sticks? Werden die jetzt nicht um ein, zwei Euro teurer? Schließlich geifern die Forenkommentatoren ja über die GEMA-Abzocke, die sie partout nicht einsehen. Nein, es ist genau wie damals. Die Urheberabgabe stoppt nicht einmal den Preisverfall.

Das ist das aktuelle Angebot der Metro. Vor kurzem hatte ich noch behauptet, man bekomme ein Gigabyte mittlerweile für einen Euro inklusive Mehrwertsteuer. Inzwischen gibt es Designer-Markenware schon ab 41 Cent (siehe rechts). Selbst ein schneller USB-3.0-Stick ist ab 62 Cent zu haben. Metro ist zwar Großhändler, die Preise liegen erfahrungsgemäß aber nur marginal unter Sonderangeboten der zur Metro gehörenden Media-Saturn-Gruppe.

Und wieviele Kassetten (angenommener Preis: 2,50 €) ersetzen die Sticks?

Stick-Größe Songs à 4 MB Kassetten C90 Kosten der Kassetten Ersparnis
4 GB 1024 34 85 € 81 €
8 GB 2048 68 170 € 162 €
16 GB 4096 137 340 € 328 €
32 GB 8192 273 680 € 660 €

Auf Basis der 1985er-Verhältnisse bekäme die GEMA heute folgende Abgaben:

Stick-Größe Urheberabgabe Ersparnis Preis des Sticks
4 GB 6,14 € 5,23 € 4,00 €
8 GB 12,29 € 10,73 € 8,32 €
16 GB 24,58 € 23,02 € 11,99 €
32 GB 49,15 € 47,59 € 19,99 €

Allein die Leerkassettenabgabe würde viel mehr kosten als der ganze Stick. 

Fazit: Für das Geld, das wir früher in Kassetten gesteckt haben, bekommt man heute also schon ein schickes Smartphone oder Tablet. Wer da noch jammert, weiß gar nicht, wie gut er es hat. Oder er ist Komponist.

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8 Antworten auf „1 Gigabyte für 62 Cent – und die Leute jammern“

  1. Also ich habe 120 GB in meinem iPod und da paßt noch nicht mal alles rein, das ich habe. Das sind unter anderem hunderte alter Kassetten digitalisiert.

    Allerdings sind die natürlich auch schon im Computer, weil der iPod gar kein eigenständiger Datenspeicher ist, sondern nur ausgewählte Dateien vom PC „spiegelt“. ist so ja auch sicherer bei Defekt, sonst wär dann alles weg.

    Hören kann ich aber nur einmal, auf iPod oder PC. Beides gleichzeitig gäbe Kakophonie.

    Alle anderen Medien, ob Stick oder SD-Card, werden weder für Musik noch fremde Bilder genutzt, nur für eigene.

    Aber natürlich kann eine Pauschale nie das eigene Nutzerverhalten widerspiegeln und als Autor bekomme ich auch wieder einen Teil der Abgaben, kann also damit leben, daß ich bei meinem großen SD- und CF-Karten-Bestand (Sticks bekomme ich eh‘ meist geschenkt) etwas mehr zahle als andere. Ist mir immer noch lieber als GEZ auf Artikellieferungen per E-Mail.

    Streaming wird bislang noch kaum abgerechnet, außer als Gebühr an die Provider. Davon bekommt aber kein Künstler was. Und ich mag Streaming nicht, wer sich freiwillig Ruckelfilmchen und Stottermusik antut und Nachrichten, die immer 5 Minuten nach der Stunde kommt, dem mag ich zugestehen, daß er für solchen „Service“ nichts zahlen mag, weils eine Zumutung ist.

  2. Zunächst einmal regen Sie sich ja in Ihrem Blogeintrag sehr ernsthaft über Menschen auf, die sich über die Ungerechtigkeiten bei den Zwangsabgaben ausregen, z.B. weil sie „heavy user“ sind und das Abgabensystem nicht mehr zeitgemäß finden. Vielleicht gäbe es auch insoweit lohnendere „Hassobjekte“.

    Außerdem unterstellen Sie offenbar allen Verbrauchern ihr eigenes Nutzerverhalten. Ich kenne z.B. wirklich niemanden, der einen fünf Jahre alten Rechner hat. Bei Millionen Gamern ist das sicher auch nicht so. Ich kaufe mir im Jahr im Durchschnitt mindestens einen Rechner (Laptop, Tablet). Und ja, ich gehöre auch noch zur „Generation Tape“.

    Grob kalkuliert komme ich auf etwa 200 € GEMA-Abgaben im Jahr nur für Geräte- und Medienkauf. Dafür erhalte ich: Nichts! Denn CDs kaufe ich mir schon seit 10 Jahren nicht mehr und inzwischen hat das Streaming die MP3s flächendeckend ersetzt. Privatkopien bei Musik finden also nicht mehr statt und sind auch nicht mehr nötig (Streaming funktioniert über einen Account an Rechner, Musikanlage und auf dem Handy). Bei BluRay und eBooks würde ich ab und an gerne kopieren, darf und kann das aber nicht wegen Kopierschutz oder Lizenzbedingungen. Was bleiben sind ein paar kopierte Presseartikel.

    > Und: Warum soll Apple ein paar Hundert Euro an dem Multimedia-Gerät verdienen, die Urheber der darauf gespeicherten Medien nix?

    Weil ich bereits für die darauf gespeicherten Medien bezahlt habe, bzw. bei Musik monatlich fürs Streaming über mein Smartphone zahle?! Warum soll ich für legal erworbene Inhalte denn ein zweites Mal bezahlen? Und ja, das ist für mich „Abzocke“.

    [Das mit den Bildaufzeichnungsgeräte ist richtig, da erzähl Wikipedia Mist]

    1. Guter Mann, Sie sind nicht repräsentativ, sondern ein statistischer Ausreißer. Schauen Sie sich mal die Verkaufsstatistiken der IT-Branche an, schauen Sie, wie normale Laptops (apfellos) verramscht werden, weil eigentlich keiner einen neuen braucht. Ich vermute auch mal, Sie werfen die Geräte nicht auf den Schrott, sondern verschenken oder verebayern sie. Bis voriges Jahr war mein Sohn (15) noch froh, dass er meine alte Hardware auftragen durfte (nur mehr Speicher und eine neue Grafikkarte mussten rein) und kein Taschengeld dafür ausgeben musste. Meine Tochter ist mit Opas vier Jahre altem PC zufrieden, meine Frau hat auch nichts Neueres, und mein Macbook ist drei Jahre alt und tut’s noch.

      IT ist also Ihr Hobby, und Hobbys kosten Geld. Schön für die Industrie. Ich gönn’s denen.

      Das mit dem Streaming will ich nicht vertiefen, nur soviel: Auch das ist noch nicht Main-Stream. Tatsache ist, dass die praktische Anwendung des Urheberrechts der technischen Entwicklung immer mit einer zeitlichen Verzögerung folgt, weil die Nutzungsstudien einen Vorlauf haben und die IT-Branche sehr schnellebig ist. Falls eines Tages niemand mehr Musik etc. auf SD-Karten speichert, wird die Abgabe fallen. Im Moment überschwemmen die Dinger den Markt, und sie werden genutzt. Ich habe zB 7 GB MP3 in meinem Handy, weil ich keine 50 Euro im Monat für eine HSDPA-Flatrate zahlen will (so viel zu echter Beutelschneiderei) und ohnehin im E-Plus-Netz telefoniere, wo ich an Streaming garantiert keine Freude hätte.

      Wenn flächendeckend LTE für 20 €/Monat zu haben ist, reden wir noch mal. 🙂

  3. Merkwürdiger Artikel. Der Autor übersieht völlig, dass Speichermedien, im Gegensatz zu Tapes, für 1.000 andere Zwecke genutzt werden können, außer für Musik. Ich speichere da Präsentationen oder Artikel, Filme oder Fotos, aber so gut wie nie Musik – die wird inzwischen gestreamt. Der Preis, den ich für ein MP3 auf so einem Stick zahlen, dürfte somit bei ein paar Euro liegen.

    1. Der Kommentator übersieht, dass eine Pauschalregelung nie jedem einzelnen Nutzer gerecht werden kann und dass natürlich nicht nur Musik-Urheber (ich hätte das erwähnen sollen, dachte aber, man weiß das) etwas von den Abgaben abbekommen. Und: Bei 1,59 Euro kommen wohl kaum „ein paar Euro“ zusammen. Merkwürdig.

      1. Der Kommentator gibt dazu zu bedenken, dass er weit mehr als nur einen USB-Stick besitzt und auch zukünftig Speichermedien erwerben wird und erwerben muss. Daher hat zumindest dieser Kommentor sehr wohl Anlass dazu, über diese völlig überzogenen Tarife zu „jammern“.

        Zudem zahlt der Kommentator zukünftig auch 1,95 € pro Speicherkarte. Speicherkarten werden nicht nur vom Kommentator, sondern wohl von der ganz überwiegenden Anzahl der Menschen für Kameras genutzt. Da kann man wohl kaum von einer Mischkalkulation sprechen. Merkwürdig.

      2. Kleine Ergänzung des Kommentators:

        Dieser zahlt zudem folgende Abgaben für seine zum Teil mehrfach vorhandenen Geräte:

        Scanner: 12,50 €
        Laserfax: 10,00 €
        Tintenmultifunktionsgeräte: 15,00 €
        PC: 13,65 €
        CD-Brenner: 8,70 €
        DVD-Brenner: 10,68 €
        MP3-Player: 2,56 €
        Bildaufzeichnungsgeräte aka „Kameras“: 9,21 € (!)
        Mobiltelefonen:
        mit Touchscreen und 8 GB Speicherkapazität oder mehr: 36,00 €

        Festplatten
        Multimedia-Festplatten mit Aufzeichnungsfunktion: 34,00 €
        Multimedia-Festplatten ohne Aufzeichnungsfunktion: 19,00 €
        Netzwerkfestplatten mit einer Speicherkapazität ≥ 1 TB: € 17,00 €
        Externe Festplatten mit einer Speicherkapazität ≥ 1 TB: € 9,00 €

        Nein. Natürlich kein Grund zum „Jammern“. Vor allem meine Kamera nutze ich gerne und ausführlich, um damit Musik zu kopieren.

      3. Bildaufzeichnungsgeräte sind Videorekorder. Auf Kameras gibt es keine Abgabe, es hat sie nie gegeben. Die Polemik zur Kamera als Musikkopiergerät ist einfach überflüssig. Den ZPÜ-Tarifen liegen empirische Nutzungsstudien zugrunde. Dass noch immer ein erheblicher Teil der SD-Karten in Kameras steckt, bestreitet niemand, zumal das ja die erste größere Nutzung war. Inzwischen haben sich die Dinger aber zu universellen, sehr billigen Datenträgern entwickelt.

        Um mal die Maßstäbe gerade zu rücken: Niemand kauft all diese Geräte jedes Jahr neu. PCs halten fünf Jahre, Drucker und Scanner noch länger. Das mit den Smartphones, die sicher nicht so langlebig sind, mag heftig sein, doch es trifft praktisch nur das iPhone, denn Billiggeräte kommen ohne fetten Speicher daher. Sie werden per miniSD kostengünstig aufgerüstet. Wer den Apple-Preis für ein Handy hinlegt, hat offenbar so viel Geld, dass ihm die 36 Euro nicht wehtun (bei 2-3 Jahren Nutzung 1 bis 1,50 Euro pro Monat bei einer Telefonrechnung jenseits der 50 Euro). Der Tarif folgt schlichtweg der Vorgabe des Gesetzgebers, der es auf Druck der Geräteherstellerlobby (!) für weise hielt, die Abgabe irgendwie an den Verkaufspreis zu koppeln. Und: Warum soll Apple ein paar Hundert Euro an dem Multimedia-Gerät verdienen, die Urheber der darauf gespeicherten Medien nix?

        Der Durchschnittsbürger bezahlt im Jahr etwa 1,50 Euro an die VG Wort und knapp 9 Euro an die GEMA. Die anderen Verwertungsgesellschaften liegen im zweistelligen Cent-Bereich. Alles in allem dreht sich die Aufregung um eine Belastung in Höhe von einem Euro pro Monat oder 3,x Cent pro Tag. Heavy Users zahlen sicherlich mehr, der analoge Rentner weniger, schon klar. Aber die Zahlen belegen ja wohl, dass die Verwertungsgesellschaften in der momentanen gesellschaftlichen Diskussion eher eine Blitzableiterfunktion haben. Es schimpft sich leicht über die angebliche Abzockerei.

        Wer sich ernsthaft aufregen will, fände in der Finanzpolitik oder im Gesundheitswesen sicherlich lohnendere Hassobjekte. Nur ist es da viel anstrengender, mitzureden.

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